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IWB Nr. 7 vom Seite 279

Kein deutsches Quellenbesteuerungsrecht für eine Altersrente an einen in Kanada ansässigen Rentenempfänger

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

[i]FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 7.10.2021 - 2 K 39/21, NWB JAAAI-01331 Die Frage eines bestehenden deutschen Quellenbesteuerungsrechts für Altersrenten an einen in Kanada ansässigen Rentenempfänger hat sich zu einem Dauerstreitthema in der Finanzrechtsprechung entwickelt und ein Ende ist nicht in Sicht. Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Urteil v.  - 2 K 39/21 (rkr.), NWB JAAAI-01331, eine weitere Wegmarkierung gesetzt. Die Ursachen für die scheinbar nicht enden wollenden gerichtlichen Auseinandersetzungen liegen vor allem in den abkommensrechtlichen Besonderheiten des Art. 18 DBA Kanada 2001, der bei der Besteuerung von Ruhegehältern vom OECD-Musterabkommen stark abweichende Formulierungen aufweist, die seitens der Finanzverwaltung nicht immer zutreffend gewürdigt werden. Im Folgenden soll auf die tragenden Ausführungen in dem Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern und ergänzend auf Gesichtspunkte näher eingegangen werden, die einem deutschen Quellenbesteuerungsrecht für die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an einen in Kanada ansässigen Rentenbezieher ebenfalls entgegenstehen können.

Kernaussagen
  • Altersrenten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den Ruhegehältern i. S. des Art. 18 DBA Kanada 2001.

  • Eine deutsche Quellenbesteuerung kommt nach dem DBA Kanada 2001 nicht für die Zahlung einer Altersrente an einen in Kanada ansässigen Rentenbezieher in Betracht, wenn der entstandene Rentenanspruch nahezu ausschließlich auf Beitragszahlungen beruht, die zu einer Zeit geleistet wurden, als der Begünstigte im Ausland tätig und auch steuerlich ansässig war.

  • Beruht der Rentenanspruch nur in geringem Umfang auf einer Tätigkeit in Deutschland bei gleichzeitiger Ansässigkeit in Deutschland, so wird dadurch kein anteiliges deutsches Quellenbesteuerungsrecht für die Altersrente begründet (Bagatellregelung).