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MFA Nr. 4 vom Seite 27

Tarifrecht und Mitbestimmung

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen

Medizinische Fachangestellte können auch in größeren Betrieben angestellt sein, z. B. in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen, bei Betriebs- oder Werksärzten, im Gesundheitsamt, bei Kammern etc. Hier gelten die Regeln des kollektiven Arbeitsrechts. Das Tarifrecht ist im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt und ist ggf. auch für Medizinische Fachangestellte bindend. Am hat der Bundestag das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) verabschiedet. Es ergänzt bzw. modernisiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Tarifrecht

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und bedarf gemäß § 1 TVG der Schriftform. Er enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Als Vertragspartner eines Tarifvertrags treten stellvertretend für die Arbeitnehmer die Gewerkschaften ein, für die Arbeitgeber kann es ein einzelner Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband sein. Bundesweiter Verhandlungspartner für die Medizinischen Fachangestellten ist die AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingunge...

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MFA - Die Medizinischen Fachangestellten