Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 4 vom Seite 21

Besteuerung von Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern

LL.M. Dipl.-Finw. Michael Heine

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine unerlässliche gesamtgesellschaftliche Stütze – besonders in Pandemiezeiten. Zum Ausgleich der Einschränkung der individuellen Freizeit und der Auslagen der „Ehrenamtler“ werden diesen ggf. Aufwandsentschädigungen gewährt. Um das ehrenamtliche Engagement nicht durch steuerliche Hürden zu belasten, sieht der Gesetzgeber zum Teil Steuerbefreiungen für die Aufwandsentschädigungen vor. Diese wurden zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2020 ausgedehnt, um das Ehrenamt weiter zu stärken. So ist der sog. „Übungsleiter-Freibetrag“ zwar auch der breiten Bevölkerung bekannt, aber die weiteren Steuerbefreiungen für Ehrenamtler sind dies kaum. Schwierigkeiten ergeben sich häufig bei der Betrachtung mehrerer möglicher Steuerbefreiungsvorschriften für eine Tätigkeit sowie bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten der gleichen Person. Diese Sachverhalte nimmt der Beitrag in den Fokus.

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG erfasst Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitve...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten