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StuB Nr. 8 vom Seite 309

Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen bei einer Tochterpersonengesellschaft im Konzernabschluss

WP/StB Dr. Stephan C. Scholz

I. Sachverhalt

Die MU GmbH stellt einen handelsrechtlichen Konzernabschluss auf, in den die TU GmbH & Co. KG einbezogen wird. Am Kommanditkapital der TU ist MU mit 70 % und ein konzernexterner Dritter (D) mit 30 % beteiligt.

TU erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 80 T€. Der Gesellschaftsvertrag der TU sieht vor, dass Vergütungen an Gesellschafter gewinnunabhängig anfallen und im Verhältnis der Gesellschafter untereinander nicht als Aufwand, sondern als „Vorabgewinn“ zu behandeln sind. Der danach verbleibende Restbetrag wird nach den Kapitalanteilen verteilt bzw. den Verlustsonderkonten belastet. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die Tätigkeitsvergütungen der TU an MU und an D jeweils 50 T€, so dass ein Verlust von 20 T€ entsteht. Die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern stellt sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
MU
D
Summe
Tätigkeitsvergütungen
50
50
100
Verlustanteile
-14
-6
-20
Summe
36
44
80

Zur Erbringung der Leistungen an TU sind bei MU Aufwendungen von 45 T€ angefallen (von weiteren Erträgen und Aufwendungen wird abstrahiert).

II. Fragestellungen

Welche Auswirkungen ergeben sich aus der gesellschaftsrechtlichen Regelung bei TU im Konzernabschluss der MU?