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Kirchensteuer | Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds (FG)
Die Vorschriften über die Erhebung
eines besonderen Kirchgelds bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen, von
denen nur einer der Kirchensteuer unterliegt, sind auch in den Fällen
verfassungsgemäß, in denen der kirchenangehörige Ehegatte über eigenes
Einkommen verfügt. Die kirchensteuerlichen Regelungen, nach denen die
Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehegatten für die Bemessung des
Kirchgelds auch dann am Einkommen beider Ehegatten gemessen wird, wenn dieser
über ein eigenes Einkommen verfügt, bewegen sich innerhalb des den
Religionsgemeinschaften eröffneten Gestaltungsspielraums
(;
NZB anhängig, BFH-Az. I B 91/21).
Sachverhalt: Die Klägerin wurde mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer 2015 u...BStBl 1966 I S. 196