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IWB 7/2022 S. 254

Rat der EU | Änderung der Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer

Der Rat der EU hat die Bescheinigung in Anhang II der DVO (EU) 282/2011 zu Artikel 51 dieser Verordnung neu gestaltet. Diese Bescheinigung dient als Bestätigung u. a. dafür, dass ein Umsatz gem. Art. 151 MwStSystRL (Steuerbefreiungen bei bestimmten, Ausfuhren gleichgestellten, Umsätzen) von der Mehrwertsteuer befreit werden kann. Eine Änderung war nötig geworden, damit die Mitgliedstaaten die neuen Mehrwertsteuerbefreiungen für Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union und für Maßnahmen, die auf Unionsebene als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen werden, einheitlich anwenden können. Die Bescheinigung wird in zwei Fassungen veröffentlicht – die erste hat Gültigkeit bis zum , die zweite ab dem .

Hinweis:

Als Verordnung entfaltet die Maßnahme unmittelbar...BGBl 2021 I S. 5250BGBl 2020 I S. 3096