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Qualifikationskonflikte bei Doppelbesteuerungsabkommen
I. Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen
[i]Aufteilung der Besteuerungsrecht der beteiligten Staaten erfolgt im DBAIm Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden bei internationalen steuerlichen Sachverhalten zwischen zwei Staaten, in welchen potenziell beide Besteuerungsrechte ausüben können, Regelungen zur Aufteilung des Steuersubstrats aufgestellt. Dies dient insbesondere dazu, eine Doppelbesteuerung derselben Sachverhalte zu vermeiden.
DBA folgen eigenen Auslegungsregelungen; eine Auslegung nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten darf zunächst nicht erfolgen (Lehner in Vogel/Lehner, DBA, 7. Aufl. 2021, Grundlagen, Kap. C Rz. 96). Für DBA als völkerrechtliche Verträge gelten die Auslegungsregelungen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WVK) v. . Soweit in den Abkommen auf das Recht der Anwenderstaaten (Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017, sog. einvernehmliche Auslegung) verwiesen wird, gilt die sog. abkommensautonome Auslegung, die vom innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten unbeeinflusst ist.
[i]Uneinigkeit über DBA-Inhalt und BegriffsinhalteWas aber, wenn die Vertragsstaaten sich über die Auslegung bestimmter Begrifflichkeiten im Abkommen uneins sind und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Hierbei geht es um die zutreffende Anwendung von Begriff...