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Gesetzgebung | Regierung beschließt "Zinsanpassungsgesetz" (BMF)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" beschlossen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Die Neuregelung setzt den und 1 BvR 2422/17 (BGBl. I 2021 S. 4303) um. Bei der rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen wird dem Vertrauensschutz Rechnung getragen.
Die Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fäll...