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Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gem. § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG resultierenden Gewinns
Ein Gewinn i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gem. § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen (Bezug: § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3, 7, 8 EStG; § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO).
(1) Betreiben nach einer Realteilung, hier einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR, die Realteiler jeweils eine Einzelpraxis, können die Realteiler gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG die Buchwerte für das übernommene Betriebsvermögen fortführen. Sie müssen dann aber die Sperrfrist nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG im S. 274Blick haben. Werden bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert ü...