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Umsatzsteuer | Unzureichender Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Der Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist nicht ausreichend und führt zur Versagung der Steuerfreiheit des § 6a i. V. mit § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, wenn in der Gelangensbestätigung zum einen nur der andere EU-Staat ohne Ort angegeben wird und dieser Staat nicht mit dem in der Rechnung genannten EU-Staat identisch ist und wenn zum anderen das Ausstellungsdatum fehlt.
In dem vom FG entschiedenen AdV-Fall ging es nach der Rechnung vom um die Lieferung eines Kfz von Deutschland nach Bratislava (Slowakei). In der Gelangensbestätigung wurde als Bestimmungsort „Ungarn“ und als Gelangenstag der genannt; außerdem fehlte das Datum.
Das [i]Abweichende Angaben in Rechnung und GelangensbestätigungFG verneinte die Steuerfreiheit: Das Ausstellungsdatum in der Gelangensbestätigung ist gem. § 17b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d UStDV ein Muss-Erfordernis. Das Ausstellungsdatum soll nä...