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StuB Nr. 7 vom Beilage Seite 1

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Ausgewählte ertrag- und umsatzsteuerliche Aspekte

WP/StB Dr. Hannes Zieglmaier und StB Dr. Steffen Heyd

In Zeiten der Energiewende werden Photovoltaikanlagen – als eine der Schlüsseltechnologien – nach wie vor stark nachgefragt. Obwohl die hohen EEG-Einspeisevergütungen auslaufen, sind Photovoltaikanlagen neben dem Anreiz, ins Geschäft mit den erneuerbaren Energien einzusteigen, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer (und institutionelle Investoren) aufgrund der gesunkenen Anlagenpreise oder der Reduzierung der eigenen Stromkosten besonders attraktiv.

Martz, Photovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828

I. Einleitung

[i]Moorkamp, Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen, StuB 23-24/2021 S. 920, NWB LAAAH-95472 Photovoltaikanlagen bei privat genutzten Immobilien: Hinweise zu Einkommen-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer, Arbeitshilfe, NWB RAAAF-06900 Durch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage kommen zahlreiche Stpfl. erstmalig mit den Gewinneinkünften (Einkünften aus Gewerbebetrieb) in Kontakt und mit den damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen. Ein „Erstkontakt“ kann jedoch – durch jüngst zwei veröffentliche BMF-Schreiben – verhindert werden, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht beim Stpfl. besteht. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien typisierend vom BMF angenommen und soll im Folgenden näher beschrieben werden. Im Anschluss wird die Gewinnermittlung bei Photovoltaikanlagen im Allgemeinen dargestellt und auf Besonderheiten eingegangen. Abschließend werden Fallstricke und Besonderheiten bei der Bauabzugssteuer und Gewerbesteuer aufgezeigt.

Neben ertragsteuerlichen Konsequenzen führt die Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die damit verbundene Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz zu umfassenden und unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen, gerade wenn der betreffende Anlagenbetreiber im Übrigen nicht unternehmerisch tätig war. Zentrale Aspekte der umsatzsteuerlichen Behandlung, denen sich der vorliegende Beitrag widmet, sind dabei insbesondere die Frage nach der Besteuerungsform, dem Umfang der Zuordnung der Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, die Höhe des Vorsteuerabzugs aus Eingangsleistungen und in welchem Umfang die Besteuerung von Einnahmen aus der Lieferung des erzeugten Stroms zu erfolgen hat. Zu beachten ist, dass sich in Abhängigkeit davon, wann die Photovoltaikanlage angeschafft wurde, eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung ergeben kann. Zudem können mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage umsatzsteuerliche Gestaltungspotenziale genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund widmet sich der Beitrag zentralen Fragestellungen und aktuellen Entwicklungen im Kontext der Besteuerung von Photovoltaikanlagen. Hierbei gilt es zu beachten, dass durch die unterschiedlichen Zielsetzungen die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung nicht deckungsgleich sein kann. Die Umsatzsteuer besteuert als Verkehrssteuer den Austausch von Lieferungen und Leistungen; die Ertragsteuern hingegen die Einkünfte (Gewinn).

Hinweis

Aufgrund der großen Anzahl an Photovoltaikanlagenbesitzer in Deutschland stehen zahlreiche Ausfüllhilfen der Finanzverwaltung zur Verfügung.