Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

§ 4c Steuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

1. Allgemeines

Die ab geltende Vorschrift (§ 27 Abs. 35 UStG) des § 4c UStG setzt die Richtlinie (EU) des Rates v. (ABl EU 2021 Nr. L 250 S. 1) um, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erlassen wurde (vgl. dazu im Einzelnen Hörster, NWB 2022 S. 18; Widmann, MwStR 2022 S. 7; Huschens, UVR 2022 S. 73).

2. Gegenstand der Vergütung

Vergütet werden auf Antrag Umsatzsteuerbeträge, die von einem Unternehmer für eine Leistung gesetzlich geschuldet und von der begünstigten Einrichtung bezahlt worden sind. Ferner werden die von der begünstigten Einrichtung nach § 13b UStG für steuerpflichtige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge auf Antrag vergütet (§ 4c Abs. 1 UStG). Zu weiteren Einzelheiten vgl. Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, § 4c Rz. 10 ff.

3. Begünstigte Einrichtungen

Begünstigt sind die in § 4c Abs. 2 UStG namentlich aufgeführten Europäischen Einrichtungen und darüber hinaus alle nach Unionsrecht geschaffenen Agenturen und Einrichtungen (vgl. dazu die Auflistungen bei Huschens, a.a.O.).

4. Umfang der Vergütung

Die Vergütung an die namentlich aufgeführten Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1 UStG erstreckt sich den gesamten Dienstbedarf dieser Einrichtungen (§ 4c Abs. 3 UStG). Dagegen sind Leist...