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NWB BB 4/2022 S. 96

KfW-Sonderprogramm: Antragsfrist bis Ende April 2022 verlängert

Bundesregierung und KfW haben die Frist für die Antragstellung für das KfW-Sonderprogramm bis Ende April 2022 verlängert. Auch Anträge für den KfW-Schnellkredit können noch bis zum abgegeben werden. Ursprünglich sollte es Ende 2021 auslaufen, aber die Regierung möchte zusätzliche Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen.

Das Programm kann von allen Unternehmen genutzt werden, unabhängig von Branche oder Größe. Neu ist die Obergrenze bei Krediten für sog. Kleinbeihilfen. Beim Schnellkredit sind jetzt für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern statt bisher 1,8 Mio. € bis zu 2,3 Mio. € möglich. Für Betriebe mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten steigt das abrufbare Volumen von 1,25 Mio. € auf 1,5 Mio. €. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeit...

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