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NWB BB 4/2022 S. 96

Elektronische Kassen: Zertifizierte Kassen kommen zwingend Ende 2022

Seit Jahren ist bekannt, dass elektronische Kassen TSE-zertifiziert sein müssen. Für vorhandene Kassen gab es mehrmals Übergangsfristen. Die letzte Frist für elektronische Kassen, die nach dem und vor dem angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden können, endet am . Danach sind solche Kassen nicht mehr zulässig und müssen durch TSE-Systeme ersetzt werden. Ausnahme: Kassen werden wieder in Papierform geführt. Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem zur Erfassung barer Geschäftsvorfälle nutzt, ist zur An- und Abmeldung dieses Systems an sein Finanzamt verpflichtet (Kassenmeldepflicht). Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter https://go.nwb.de/9bshf und https://go.nwb.de/piqq3.