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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 125

Der Berufsträger im Blickpunkt der Geldwäscheprävention

Geldwäschegesetz als Haftungsrisiko für Berater

StBin/RAin/FAinStR Marrie Landt und WP/StB Stefan Gäbel

Der Wirecard Skandal, die Ermittlungen gegen die Deutsche Bank, das Verfahren der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gegen die Danske Bank, Durchsuchungen im Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium im Herbst letzten Jahres sowie die aktuellen Vorwürfe gegen die Credit Suisse haben alle einen gemeinsamen Nenner: es geht um Geldwäsche. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland jährlich etwa 100 Mrd. € aus illegalen Geschäften in den regulären Finanzkreislauf überführt werden. Berater wurden nach der Geldwäschereform des letzten Jahres vom Gesetzgeber in den Fokus der Geldwäscheprävention gerückt. Verstöße von Mandanten oder ein eigener zu laxer Umgang mit den auferlegten Geldwäschepflichten können den Berufsträger hart treffen und die Kammern haben ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Geldwäsche-Vorschriften. Der nachfolgende Beitrag soll einen Einblick in das Thema der Geldwäsche geben und darstellen, welche Pflichten der Berufsträger einer interdisziplinären Kanzlei hat.

Scheben, Überblick über das geldwäschebezogene Risikomanagement, WP Praxis 2/2022 S. 57,
NWB BAAAI-02203

Kernaussagen
  • Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben einen Katalog von Pflichten nach dem GwG zu befolgen und stehen in der Mandatsbetreuung risikobehafteter Geschäfte ggf. zwischen dem gesetzlich anerkannten Berufsgeheimnis und Meldepflichten ggü. der FIU (Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht).

  • Der Druck auf den Berufsstand der steuerlichen und rechtlichen Berater zur Einhaltung der GwG-Pflichten wird weiter wachsen, da die Berater eine wichtige Position im Kampf gegen Geldwäsche innehaben.

  • Der Berufsstand täte gut daran, diesem Druck durch Einhaltung der vorgegebenen Compliance-Maßnahmen des GwG und den sensiblen Umgang mit risikobehafteten Geschäften in der Mandatsbeziehung entgegenzutreten.

I. Aktualität und Bedeutung des Themas Geldwäsche

1. Hintergrund

Anfang des Jahres sorgte das Verhalten einiger Banken für Aufruhr in der Beraterschaft: Es wurden Sammelanderkonten von Rechtsanwälten und Notaren gekündigt, was für die betroffenen Berater berufsrechtlich eine Katastrophe bedeutete. Was war passiert? Eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Finanzsektor führte im Ergebnis dazu, dass Anderkonten von Rechtsanwälten und Notaren aus der Niedrigrisikogruppe zur Bewertung geldwäscherelevanter Vorgänge entfernt wurden. Unter Compliance-Gesichtspunkten schritten einige Banken zur Tat und kündigten solche Konten unter dem Gesichtspunkt der Geldwäscheprävention. Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte sich diesbezüglich kritisch und warnte vor einem Generalverdacht zu Lasten der Anwaltschaft.

Der Schritt, die Sammelanderkonten aus dem Portfolio der angebotenen Finanzprodukte zu entfernen, ist sicherlich ein radikaler und ob dies in seiner Pauschalität dazu verhilft, Geldwäscheprävention zu betreiben, scheint zweifelhaft. Allerdings kommt der Anwaltschaft – neben Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – auch eine entsprechende Bedeutung und Verantwortung im Umgang mit Geldwäscheprävention zu. Denn das Geldwäschegesetz legt dem Berufsträger entsprechende Pflichten in der Beratung und Betreuung seiner Mandanten auf, die bei Verletzung durchaus zu einem Haftungsrisiko werden können.

Aber was genau ist eigentlich Geldwäsche? Nach dem klassischen Geldwäschebegriff erfolgt eine Rückführung von Gewinnen aus illegalen Tätigkeiten (bspw. organisierter Kriminalität) in den legalen Finanzkreislauf. Wohl bekanntestes Beispiel (und Mitbegründer des Begriffs „Geldwäsche“) ist einer der berühmtesten Verbrecher der USA, Al Capone, der S. 126über legale Waschsalon-Betriebe Geld aus seinen illegalen Geschäften waschen ließ. Dass Al Capone über eine Steuerhinterziehung stolperte, die ihn ins Gefängnis brachte, entbehrt nicht jeglicher Ironie. Auch rund 100 Jahre nach den Machenschaften von Al Capone bleibt Geldwäsche ein aktuelles Thema. Wäscherei-Salons haben ausgedient, aber die Globalisierung und Digitalisierung ermöglicht illegalen Geschäftemachern andere Möglichkeiten zur Geldwäsche.

Die Geldwäsche lässt sich grundsätzlich in drei Phasen einteilen: