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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 145

Auswirkungen der Inanspruchnahme von § 1a KStG auf die Abschlussprüfung

WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke

I. Sachverhalt

Der langjährige Mandant ist eine große GmbH & Co. KG. Die Beauftragung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 ist im September 2021 ordnungsgemäß erfolgt. Der Mandant teilt dem Abschlussprüfer Mitte November 2021 mit, dass der Antrag auf die steuerliche Behandlung als (fiktive) Körperschaft gestellt wurde und das Optionsmodell nach § 1a KStG ab dem Geschäftsjahr 2022 angewendet wird.

II. Fragestellung

Wie wirkt sich die Inanspruchnahme des Optionsmodells auf die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2021 aus?