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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 98

Fokus: Insolvenzverwalter hat keinen Informationszugang zu Steuerdaten des Insolvenzschuldners

Dr. Peter Steinberg

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse des Insolvenzschuldners hat. Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht auf Grundlage des Rechts der Informationsfreiheit gegenüber dem Finanzamt ( 10 C 4.20, 10 C 7.21, BVerwG Pressemitteilung 14/2022 v. ).

Sachverhalt

Der Kläger in dem Rechtsstreit war ein Insolvenzverwalter. Er ging auf das Finanzamt zu und begehrte steuerliche Auskünfte zu zwei insolventen Gesellschaften. Der Kläger nahm dazu Bezug auf § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und wollte durch die steuerlichen Auskünfte des Finanzamtes Insolvenzanfechtungsansprüche gegen das Finanzamt prüfen. Die Anträge auf Auskunft wurden von dem zuständigen Finanzamt abgelehnt. Dabei berief sich das Finanzamt auf das geltende Steuergeheimnis.

Vorinstanzen gaben der Klage statt

Das Verwaltungsgericht Köln und auch das Oberverwaltungsgericht Münster gaben der Klage statt. Sie urteilten, dass der Informationsanspruch bestehe und dass das Steuergeheimnis durch die Auskünfte nicht verletzt werden würde. Während des Revisionsverfahrens wurde mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)...