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Versorgungsbezüge | Ruhen von Bezügen wegen Gewinnausschüttung an mitarbeitenden Gesellschafter
Arbeitet der Versorgungsberechtigte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in einer Gesellschaft, an der er auch als Gesellschafter beteiligt ist, und erhält er Zahlungen von der Gesellschaft, die einkommensteuerrechtlich teilweise als Arbeitseinkünfte und teilweise als Kapitaleinkünfte behandelt werden, kann die Versorgungsbehörde grds. von den steuerrechtlichen Einordnungen ausgehen. Liegt allerdings wie etwa im Fall unangemessen niedriger Gehaltszahlungen einerseits und hoher Kapitalleistungen andererseits eine verdeckte Gehaltszahlung vor, sind dem Kapitaleigner zufließende Zuwendungen versorgungsrechtlich als Arbeitseinkünfte anzusehen (sog. Missbrauchsgrenze, vgl. § 42 AO).
Anlass und eine Pflicht zu einer (näheren) Prüfung hat die Versorgungsbehörde nur dann, wenn sie meint, objek...