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Corona | Sonderregel zur telefonischen Krankschreibung bis Ende Mai 2022 (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum verlängert.
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versic...