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Online-Nachricht - Montag, 21.03.2022

Corona | Sonderregel zur telefonischen Krankschreibung bis Ende Mai 2022 (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum verlängert.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Hinweise:

Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versic...

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