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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 11

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung

Philip Nürnberg

Das , hatte zu entscheiden, ob eine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken zulässig ist. Diese Sportbekleidung wurde nämlich zu Werbezwecken kostenfrei an Sportvereine weitergegeben. Dabei hatte das FG die Möglichkeit, die Grenzen des Vorsteuerabzugs im Rahmen der sportlichen Förderung durch Unternehmer zu justieren und einige bisher neue Erwägungen einfließen zu lassen.

I. Leitsatz

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.

II. Sachverhalt

Der Kläger betreibt eine Fahrschule und hatte in den Streitjahren Sportbekleidung mit einem Werbeaufdruck seiner Fahrschule erworben und zu Werbezwecken an Sportvereine in der Region unentgeltlich weitergegeben (u. a. Jugendmannschaften und Altherrenmannschaften). Die Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung der Sportbekleidung hat er steuerlich geltend gemacht.

In einer Betriebsprüfung vertrat der Betriebsprüfer die Auffassung, dass die Vorsteuerbeträge nicht steuerminde...