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FG Köln | Keine Nachzahlungszinsen bei Wegzugsteuer
Auch bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz ist auf die festgesetzte Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG die Festsetzung der Nachzahlungszinsen von der Vollziehung auszusetzen. Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Zinsfestsetzung im Fall der Wegzugbesteuerung zulässig ist.
Die Antragsteller verzogen 2013 in die Schweiz. Wegen eines Wertzuwachses von Gesellschaftsanteilen lag unstreitig ein Fall der Wegzugsbesteuerung vor. Streitig war, ob das Finanzamt für die Steuer Stundungs- und Nachzahlungszinsen festsetzen durfte. Das FG Köln entschied im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, dass eine festgesetzte Wegzugsteuer zinslos zu stunden ist (§ 6 Abs. 5 AStG a. F.). Dies gelte auch bei verspäteter Festsetzung. Dafür dürften auch keine Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO angesetzt wer...