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Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG stellt eine besondere Form der Besteuerung im Umsatzsteuerrecht dar. Abweichend von der Regelbesteuerung wird es dem Wiederverkäufer ermöglicht, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis des Gegenstands zu ermitteln. Damit sollen im Ergebnis Preisnachteile im Vergleich zu Privatanbietern ausgeglichen werden.
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[i]Kernebeck/Vogt, Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG, Grundlagen, NWB EAAAG-79649 Hintergrund: Während der regelbesteuernde Unternehmer beim Verkauf von Waren auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer entrichten muss, kann der Privatverkäufer die Ware ohne Umsatzsteuerbelastung an den Erwerber weiterreichen. Um eine gleiche Gewinnmarge zu erzielen, benötigt der regelbesteuernde Unternehmer folglich einen höheren Verkaufserlös, der sich oftmals nur schwierig erzielen lässt.
Voraussetzungen: [i]Kein VorsteuerabzugNur für steuerbare Lieferungen hat der Unternehmer (sog. Wiederverkäufer) die Möglichkeit, die Differenzbesteuerung zur Ermittlung der abzuführenden Umsatzsteuer vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass er beim Erwerb der Ware keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte. [i]WiederverkäuferAls Wiederverkäufer gilt ein...