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Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Umsatzsteuerliche Spezialregelungen bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände
[i]Kernebeck/Vogt, Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG, Grundlagen, NWB EAAAG-79649 Das Umsatzsteuerrecht enthält mit der Differenzbesteuerung in § 25a UStG eine Sonderregelung für die Besteuerung der Lieferungen gebrauchter Gegenstände von als Wiederverkäufer bezeichneten gewerblichen Händlern. Einschränkungen bestehen dahingehend, dass es sich bei der verkauften Ware um bewegliche körperliche Gegenstände handeln muss, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden. Als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der abzuführenden [i] Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschnitt 25a.1, NWB NAAAH-73039 Umsatzsteuer wird nicht das Entgelt gem. § 10 Abs. 1 UStG, sondern die positive Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis herangezogen. Umfangreiche Options- und Doppeloptionsmöglichkeiten lassen eine zielgenaue Anwendung der Sonderregelung auf den Einzelfall sowohl im nationalen als auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zu.
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I. Allgemeines
[i]Nachteilsausgleich gegenüber PrivatverkäufernZiel der Differenzbesteuerung ist es, Wettbewerbsnachteile, die ein Unternehmer beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen gegenüber einer Privatperson als Verkäufer hat, abzumildern. Während der Verkauf eines Gegenstands durch eine Privatperson oder einen Kleinunternehmer keiner umsatzsteuerlichen Belastung unterliegt, muss der regelbesteuernde Unternehmer beim Verkauf eines zu seinem ...