Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1
Gesetze: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, EGRL 78/2000
Instanzenzug: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Az: 1 A 2381/10 Urteil
Gründe
1Das Verfahren erscheint geeignet, im Hinblick auf den - zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beizutragen, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre (im Anschluss an BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).
Fundstelle(n):
OAAAI-56779