Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BdF - S 7100

§ 1 UStG Behandlung sog. gemischt genutzter Gegenstände; Auswirkungen des -

Nach dem o. a. hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er einheitliche Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch (privat) verwendet werden, ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuordnet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung derartiger Gegenstände folgendes:

I. Grundstücke

1. Ausübung des Wahlrechts

Dem Unternehmer steht ein Wahlrecht zu: Er kann einerseits ein Gebäude mit dem dazugehörenden Grund und Boden insgesamt dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen, auch wenn das Gebäude teilweise unternehmerisch genutzt wird. Andererseits kann der Unternehmer nach dem (HFR 1991 S. 730) ein Gebäude auch dann insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, wenn die unternehmerische Nutzung nur geringfügig ist. Nach dem kann der Unternehmer einen nichtunternehmerisch (privat) genutzten Gebäudeteil (z. B. eine eigengenutzte Wohnung) auch von vornherein ganz oder teilweise seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen. Will der Unternehmer von der Möglichkeit der Zuordnung von nichtunternehmerisch verwendeten Gebäudeteilen zum...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen