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OFD München - S 7304

§ 15 UStG Ausgabe von Gesellschaftsanteilen durch sog. Publikumsgesellschaften; Vorsteuerabzug

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bewirkt eine Publikums-KG mit der Ausgabe von Kommanditanteilen, sei es unmittelbar oder unter Einschaltung eines Treuhandkommanditisten, steuerbare und nach § 4 Nr. 8f UStG steuerfreie Umsätze (z. B. BStBl 1976 II S. 265; , BFH/NV 1988, 196; , BStBl 1988 II S. 506; , BStBl 1992 II S. 637). Ebenso erzielt der Inhaber eines Handelsgeschäfts (PersGes oder KapGes) mit der Aufnahme atypischer stiller Gesellschafter in einer den Publikumsgesellschaften gleichartigen Weise Umsätze gem. § 4 Nr. 8f UStG (BFH-Urt. v , BStBl 1996 II S. 250; UR 1996 S. 129). Der Ausgabe von Anteilen an einer Publikums-KG gleich steht die Beteiligung von Kapitalgebern an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR ( - n. v., bestätigt durch -, n. n.) weshalb auch diese Umsätze nach § 4 Nr. 8f UStG steuerfrei sind.

Die USt-Freiheit der Umsätze aus der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (die an sich denkbare Option nach § 9 Abs. 1 UStG entfällt, weil den Gesellschaftern als Leistungsempfänger üblicherweise die Unternehmereigenschaft fehlt) führt bei der Publikumsgesellschaft gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu einem Ausschluß vom Vorsteuerabzug der Steuern, die ihr für Leistungsbezüge im Zusammenhang mit der Ge...

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