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BGH 05.05.2003 II ZR 50/01, NWB 43/2003 S. 328

Gesellschaftsrecht | unmittelbarer Vollzug eines Gesellschafterbeschlusses

Ein Gesellschafterbeschluss, der die Grundlage für ein Rechtsgeschäft oder eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung des Vertretungsorgans der GmbH bildet, wird mit seinem Zustandekommen regelmäßig zugleich mit Außenwirkung umgesetzt, sofern sowohl der Geschäftsführer der GmbH als auch der außenstehende Dritte als potenzieller Empfänger der Erklärung oder Handlung zugegen sind ().