OFD Hannover - S 0174

§ 5 KStG Ausgliederung eines Zweckbetriebes in eine neue steuerbegünstigte GmbH

Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss eine Körperschaft ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Gliedert eine steuerbegünstigte Körperschaft einen Zweckbetrieb (z. B. Altenheim, Krankenhaus, Pflegedienst) auf eine neu gegründete ebenfalls gemeinnützige GmbH aus, darf sie das Stammkapital der GmbH aus Mitteln finanzieren, die zeitnah für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die neue GmbH das zugeflossene Kapital wiederum zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Dazu gehört auch die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke der GmbH eingesetzt werden.

OFD Hannover v. - S 0174

Fundstelle(n):
SAAAA-85843