Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BdF-Schreiben - S 2202

§ 8 EStG Steuerpflicht im Rahmen sogenannten Tauschringe erzielten Einnahmen

Zur Frage der Steuerpflicht der im Rahmen sog. Tauschringe erzielten Einnahmen nimmt der BdF wie folgt Stellung:

1. Einkommensteuer

Unter den Einnahmebegriff des EStG fällt nicht nur Geld, sondern auch geldwertes Gut. Nach § 8 Abs. 1 EStG sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen. Zu den damit angesprochenen Überschußeinkünften gehören die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG.

Für die sog. Gewinneinkünfte - das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit - ergibt sich die Einbeziehung geldwerter Güter in die Betriebseinnahmen schon aus der Methode der Gewinnermittlung. Bereits aus § 4 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 4 EStG läßt sich entnehmen, daß Einnahmen alle betrieblich veranlaßten Zugänge in Geld oder Geldeswert sind ( BStBl S. 607).

§ 5 Abs. 1 EStG verweist zudem für die Gewinnermittlung der buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, so daß in diesem Bereich die handelsrechtlichen Bestimmungen...BStBl 1974 II S. 210

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen