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OFD Frankfurt/M. - S 2133 A

§ 5 EStG Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung von Optionsprämien im Betriebsvermögen des Stillhalters

Bei Optionsgeschäften wird einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) von dem anderen Vertragspartner (Stillhalter) den Abschluß eines bestimmten Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder eines Differenzausgleichs zu verlangen. Für die Einräumung dieses Rechts erhält der Stillhalter vom Optionsberechtigten eine Optionsprämie.

Optionsgeschäfte sind bilanzsteuerrechtlich - auch bei Hypothekenbanken - nach der Zweivertragstheorie des BFH (vgl. BStBl 1991 II S. 300), d. h. Kauf des Optionsrechts einerseits und Ausübung der Option mit Abschluß des Hauptvertrags andererseits, getrennt zu beurteilen. Danach erwirbt der Optionsverpflichtete durch die Einräumung/Abtretung des Optionsrechts, die regelmäßig am Tag des Kaufvertrags erfolgt, den unabdingbaren Anspruch auf die Optionsprämie. Zu diesem Zeitpunkt hat er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag auf Einräumung des Optionsrechts erfüllt und infolgedesen in seiner Bilanz eine Forderung auszuweisen.

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