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BdF - S 2133

§ 5 EStG Bilanzsteuerrechtliche Fragen der Getränkeindustrie

Zum Einwand die im enthaltenen Grundsätze zum Ansatz einer Forderung auf Rückerstattung von Pfandgeld seien insbesondere für Getränkegroßhandlungen nicht praktikabel, teilt der BdF nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes mit:

Bilanzsteuerrechtlich erwirbt ein Getränkehändler, der von einem Abfüller Getränke mit der Verpflichtung erwirbt, die mitgelieferten Behältnisse (Flaschen und Kästen) zurückzugeben, an diesen Behältnissen kein Eigentum. Dieses verbleibt beim Abfüller (vgl. BStBl I S. 363). Für die vom Getränkehändler an den Abfüller verauslagten Pfandgelder steht ihm nach den Grundsätzen des jeweils eine Forderung auf Rückerstattung zu. Diese ist zu aktivieren. Auf das (BStBl II S. 370) wird verwiesen.

Die bestehende Forderung kann nicht mit der Verpflichtung verrechnet werden, die von einem Kunden des Getränkehändlers vereinnahmten Pfandgelder an diesen zurückgeben zu müssen. Für diese Verpflichtung ist eine Rückstellung zu bilden. Eine Verrechnung der Rückstellung wegen der Rückgabeverpflichtung mit der Forderung auf Rückerstattung würde gegen § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ...BStBl II S. 437

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