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Meinungen Stellungnahmen
Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?
In seinen Urteilen zum anschaffungsnahen Aufwand bei Gebäuden v. - IX R 39/97 und IX R 52/00 hat der BFH klargestellt, dass für die Beurteilung von Aufwendungen als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten ausschließlich § 255 HGB heranzuziehen ist (vgl. Janssen, ).
Mit Einfügung des Abschnitts ”Drittes Buch: Handelsbücher” in das HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom (BiRiLiG) erlangte auch § 255 HGB für das Steuerrecht Geltung. Die zeitliche Nähe der Aufwendungen zum Anschaffungszeitpunkt oder die Höhe der Aufwendungen sind laut BFH seit Geltung des BiRiLiG für die steuerliche Beurteilung nicht geeignet. Vielmehr sei die gesetzliche Definition des § 255 HGB”von der Steuerrechtsprechung als für alle Einkunftsarten maßgeblich übernommen worden” und ”allein maßgeblich für die steuerrechtliche Inhaltsbestimmung der Begriffe Anschaffungskosten und Herstellungskosten.”
I. Definitionen
Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB”die Aufwendungen, die geleist...