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NWB Nr. 21 vom Seite 1589

Meinungen Stellungnahmen

Doppelförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 und Sonderabschreibungen trotz Kumulationsverbots?

von WP StB Hans Kilger und StB Siegfried Forster, München

Die Investitionen in den neuen Bundesländern wurden bis zum u. a. durch die Gewährung von Investitionszulagen nach dem InvZulG und durch Sonderabschreibungen nach dem FördG gefördert. Diese steuerlichen Förderinstrumente sind ab dem durch ein neues InvZulG ersetzt worden, das die steuerliche Förderung auf die Investitionszulage begrenzt. Das neue InvZulG 1999 ist am in Kraft getreten (s. dazu Zitzmann, NWB F. 3 S. 11097 ff.). Durch Art. 8 StBereinG vom (BGBl 1999 I S. 2601) wurde das InvZulG 1999 geändert, wobei die Änderungen ebenfalls zum in Kraft traten (vgl. Zitzmann, NWB F. 3 S. 11097, 11140 f.). Der nachfolgendeS. 1590Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 3 InvZulG 1999 im Hinblick auf die von Bauträgerunternehmen bereits getätigten Investitionen vor dem .

I. Ausweitung des Kumulationsverbots

Beispiel 1:

X ist im Bauträgerbereich tätig und veräußert in diesem Zusammenhang u. a. auch Grundstücke im Beitrittsgebiet mit noch zu sanierenden Gebäuden. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Steuervergü...