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Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen.
Zur Entlastung der Bevölkerung angesichts der Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sind folgende Maßnahmen geplant:
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € rückwirkend zum ,
Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € rückwirkend ab dem und
Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem auf 38 Cent.