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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Ist die Einschränkung des Vorsteuerabzugs EU-konform oder nur die Fortsetzung einer unendlichen Geschichte?
I. Einführung
Die von der Bundesregierung unmittelbar nach dem Regierungswechsel beschlossene Steuerreform machte auch vor der Umsatzsteuer nicht Halt. Durch Art. 7 und 8 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurden zahlreiche Vorschriften des UStG und der UStDV, insbes. zum Eigenverbrauch und zum Vorsteuerabzug geändert. Die Änderungen traten zum in Kraft, die Regelungen wurden mittlerweile in die UStR 2000 eingearbeitet, umfangreiche BMF-Schreiben sind ergangen.
Die Neuregelungen der Vorschriften zum Eigenverbrauch fanden allgemeine Zustimmung, weil die bisher im Gesetz festgelegten Regelungen durch die Rechtsprechung des EuGH sowie durch die Folgerechtsprechung des BFH weitgehend überholt waren. Die vom Gesetzgeber in das UStG 1980(!) eingeführten Vorschriften entsprachen nicht den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie und mussten daher im Laufe der Jahre mühsam angegriffen, geprüft und verworfen werden. Viele bislang nur im Verwaltungswege getroffene Besteuerungsregelungen zum Eigenverbrauch wurden nun endlich in nationales Recht umgesetzt...