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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Erheblicher Anpassungsbedarf bei Pauschbeträgen nach § 33b EStG
Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) und sein Ergänzungsgesetz werden die Einkommensteuertarife für die nächsten Jahre weiter gesenkt. U. a. wird der Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) entsprechend der zu erwartenden Preissteigerung im Bereich der Lebenshaltungskosten angepasst. In einem sog. ”Vorschaltgesetz zur Rentenreform” wird per eine Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorgenommen (vgl. oben NWB Aktuelles 49/2000). Die Leistungen sollen merklich verringert werden.
Durch die Senkung der Steuersätze können die Steuerzahler mit spürbaren Entlastungen rechnen, wenn nicht durch gegenläufige Maßnahmen (z. B. Erhöhung der Bemessungsgrundlage) die Entlastung wieder aufgehoben wird. Außerdem wird die Geldwertverschlechterung infolge der Euro-Schwäche und der damit einhergehenden Preisauftriebstendenz vor allem bei Importgütern die nominellen Steuersenkungen zum Teil wieder aufzehren.
Bemerkenswert ist jedoch, in welchem Maße der Gesetzgeber bei der Anpassung der Pauschbeträge für Behinderte nach § 33b EStG Zurückhaltung übt. Wie beim Grundfreibetrag und bei den Kinderfreib...