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NWB Nr. 39 vom Seite 3549

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Keine Steuer auf Scheingewinne

von RA FAStR Alexander Scholl, Ansbach

Der III. Senat des FG Nürnberg hat am im Verfahren III 151/98 in erster Instanz einen Fall entschieden, in dem es um die Frage ging, ob gutgeschriebene und wiederangelegte Scheinrenditen in einem sog. ”Schneeballsystem” beim Kapitalanleger zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG führen. In seinem Urteil ist das Gericht zugunsten des Klägers von mehreren Entscheidungen des BFH in den sog. ”Ambros-Fällen” ( BStBl 1997 II S. 755, 761, 767) abgewichen. Revision ist zugelassen.S. 3550

I. Auffassung des Finanzamts

Der Kläger war in den Jahren 1989 und 1990 Kapitalanleger der Ambros S. A. in Vaduz und hatte die aus seiner Kapitalanlage gutgeschriebenen ”Renditen” gemäß den mit der Gesellschaft abgeschlossenen sog. Verwaltungsverträgen als typisch stille Beteiligungen wiederangelegt. Einnahmen aus Kapitalvermögen hatte er in seinen Steuererklärungen nicht angegeben. Aufgrund von Kontrollmitteilungen erließ das Finanzamt geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es die mitgeteilten und gutgeschriebenen ”Renditen” als Einnahmen aus Kapitalvermögen erfasste. Aus den mit gepoolten Kapitalbeträgen getätigten Spekulation...