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Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten
(1) § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4 ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen , NWB DAAAF-70144, BStBl 2017 I S. 182, Rz. 451). (2) Auch wenn der bisherigen Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsgetragene Betrachtungsweise zugrunde liegt, ist ihr jedenfalls nicht zu entnehmen, dass allein die Personalfunktion als maßgebender Zuordnungsparameter anzusehen ist (entgegen , NWB SAAAE-74977, BStBl 2014 I S. 1258, Rz. 2.2.4.1). (3) Bei Betriebsst...BStBl 2020 I S. 84