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NWB Nr. 5 vom Seite 237

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Nochmals: Private Kfz-Nutzung - Zweifelsfragen ohne Ende?

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernd Urban, Steuerberater, Lehrbeauftragter an der FH Worms

Das JStG 1996 hat die ertragsteuerliche Erfassung der Privatnutzung von Dienstfahrzeugen bei Arbeitnehmern und von Geschäftsfahrzeugen von Unternehmern neu geregelt. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten eine wesentliche Verschärfung der bis zum geltenden Rechtslage. Eine Unzahl von Verwaltungsanweisungen versucht, bisherige Zweifelsfragen auszuräumen bzw. Regelungen zur Anwendung zu geben (z. B. BStBl I S. 562, v. , BStBl I S. 324). Kritische Stimmen in der Literatur haben sich bereits hiermit auseinandergesetzt (vgl. z. B. Wacker, ; Hünnekens, ; Zacher, DStR 1997 S. 1185). Zwei Problemkreise wurden hierbei bislang noch nicht bzw. nicht ausgiebig erörtert: Kfz-Nutzung durch freie Mitarbeiter und die Problematik der Führung von Fahrtenbüchern bei Personengruppen, die ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 102 AO haben.

I. Kfz-(Privat-)Nutzung durch freie Mitarbeiter

Die Anwendung der pauschalen Regelungen hinsichtlich der privaten Kfz-Nutzung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, was die Bewertung der Nutzungsentnahme von Un...