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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Umfang der gewerbesteuerlichen Kürzung von Gewinnanteilen einer Personengesellschaft
I. Problemstellung
An Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften können Gesellschafter beteiligt sein, die mit ihrem Unternehmen der Gewerbesteuer unterliegen und bei denen derartige Beteiligungen zu ihrem Betriebsvermögen gehören. Vielfach erhalten entsprechende Unternehmen von der Personengesellschaft Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft (man denke nur an die Komplementärvergütung bei einer GmbH & Co. KG) oder für die Gewährung von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern. Diese Vergütungen gehören nach h. M. zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft (Abschn. 40 Abs. 2 Satz 1 GewStR; Blümich/von Twickel, § 7 GewStG Rz. 87). Zur Vermeidung einer gewerbesteuerlichen Doppelbelastung sieht § 9 Nr. 2 GewStG beim Gesellschafter eine Kürzung um die Anteile am Gewinn der Mitunternehmerschaft vor, wenn sie bei der nach den steuerlichen Vorschriften durc...