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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Kosten steuerlicher Außenprüfung bei Konzernbetrieben
Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH und der Literaturmeinungen sind m. E. Rückstellungen für Kosten einer steuerlichen Außenprüfung bei Konzernbetrieben grundsätzlich zulässig.
I. Allgemeines
Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen zu bilden. Die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzt allgemein voraus:
das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach,
die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag und
daß der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muß; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus.
Diese Grundsätze gelten auch für Verpflichtungen, die sich aus dem öffentlichen Recht ergeben. S. 2613
Ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen müssen nach der Rechtsprech...