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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
”Freiberufliches Aus” für freie Mitarbeiter in Steuerberaterpraxen?
I. Steuerberatungsvertrag als Ausgangsbasis
Steuerberater werden aufgrund eines Steuerberatungsvertrags, den sie mit ihrem Auftraggeber geschlossen haben, tätig. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung eines Steuerberatungsvertrags ist sein Inhalt. Sofern es sich um einen konkreten Einzelauftrag handelt, der das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs zum Ziel hat, liegt ein Werkvertrag (§ 631 BGB) vor, z. B. bei Anfertigung einer Steuererklärung, einer Bilanz oder eines Gutachtens. Handelt es sich nicht um einen konkreten Einzelauftrag, sondern liegt, wie üblicherweise, die umfassende steuerliche Beratung des Mandanten in den Händen des Beraters, ist in dem Steuerberatungsvertrag ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter (§§ 675, 611 ff. BGB) zu sehen mit der Folge, daß der Schwerpunkt der vom Steuerberater geschuldeten Leistung auf einem Tätigwerden und weniger auf einem herbeizuführenden Erfolg liegt (vgl. z. B. Palandt, BGB, 55. Aufl., Einf. v. § 631 Rn. 18, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
II. Heranziehung und Mitwirkung Dritter
Grundsätzlich hat der Steuerberater die ...