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NWB Nr. 17 vom Seite 1269

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Aus- und Fortbildungskosten

- Abschied von einer herkömmlichen Unterscheidung nach ”Berufskästchen” im Einkommensteuerrecht -

von Dr. Michael Balke, Richter am Finanzgericht, Hannover

I. Problem der Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildungskosten

Viele Arbeitnehmer, die erste, zweite oder weitere Fachbildungsmaßnahmen selbst finanzieren, um mit dem erreichten Fachkenntnisstand Einnahmen zu erzielen, müssen sich immer wieder von großen Teilen der Finanzverwaltung sowie der Rechtsprechung vorhalten lassen, daß ihre Aufwendungen nicht erwerbsbedingt, sondern privat veranlaßt und deshalb nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG lediglich beschränkt abzugsfähig seien. Rechtlich fragwürdig wird die Situation, wenn Arbeitnehmer einen größeren Teil ihres Einkommens als etwa (hinzulernende) Gewerbetreibende an den Staat abgeben müssen, nur weil sie aufgrund ihrer Bildungsinvestitionen nicht mehr in ihrem ehemaligen ”Berufskästchen” verbleiben, sondern in andere (außerhalb des Steuerrechts) definierte Berufsbilder wechseln.

Nachfolgend wird eine Lösung betont, die die Einkommensteuervorschriften sowie die darin enthaltene Systematik konsequent anwendet und sich dabei im Einklang mit dem verfassungsrecht...