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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Nichtanwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes ab dem
I. Vermögensteuerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts
Mit seinen beiden Beschlüssen v. (BStBl II S. 655 und S. 671) zur ErbSt und zur VSt hat das BVerfG festgestellt, daß die einschlägigen Gesetze mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht in Einklang standen. Hinsichtlich der ErbSt und SchenkSt hat der Gesetzgeber reagiert und das Gesetz mit Wirkung ab neu gefaßt. Hinsichtlich des VStG ist der Gesetzgeber hingegen untätig geblieben mit dem Ergebnis, daß ein Gesetz existiert, das jedoch - mangels Verfassungsmäßigkeit - nicht mehr angewendet werden soll.
II. Auslegung des Vermögensteuerbeschlusses durch die Finanzverwaltung
Das BVerfG hat in dem Beschluß v. (a. a. O.) ausgeführt, daß ”der Gesetzgeber verpflichtet sei, eine Neuregelung der VSt spätestens bis zum zu treffen. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt sei das bisherige Recht weiterhin anwendbar.” Hieraus schließt die FinVerw (vgl. koordinierten Ländererlaß, B/5 - 114/97 - S 3400), daß die VSt in ihrer bisherigen Form letztmals zum Stichtag erhoben werden darf. Hierbei soll es ni...