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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Umsatzsteuer auf Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung
Überläßt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, unterliegt diese sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage sind nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Kosten. Aus Vereinfachungsgründen wird jedoch von der FinVerw nicht beanstandet, wenn für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage von den lohnsteuerlichen Werten, insbes. der 1 v. H.-Regelung ausgegangen wird. Wegen der nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann ein pauschaler Abschlag von 20 v. H. vorgenommen werden (vgl. BStBl I S. 151). Dieser Abzug geht auf das (BStBl II S. 812) zurück, wonach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie die Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands ausschließt, soweit diese Verwendung Dienstleistungen umfaßt, die der Steuerpflichtige von Dritten zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstands ohne die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat.
I. Erlaß des Hessischen Finanzministeriums v.
In seinem Erl. v. (S 7102 A - 23 - II A 42; NWB EN-Nr. 1549/96) vertritt das Hessische FinMin nunmehr die A...