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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Notwendigkeit von Rechtsmitteln bei sog. Übermaßbesteuerung
I. Beschlüsse des
Das BVerfG hat mit seinen ”Juni-Beschlüssen” zur VSt ( BStBl II S. 655) und zur ErbSt ( BStBl II S. 671) unüberhörbare Signale für eine rechtliche Neugestaltung des Steuerrechts gegeben.
Nach dem (BStBl II S. 655) hat jeder Steuerpflichtige ”von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf . . . , daß ihm die Privatnützigkeit des Erworbenen und die Verfügungsbefugnis über geschaffene vermögenswerte Rechtspositionen jedenfalls im Kern erhalten bleiben”. Dies gilt insbesondere auch, wenn dem einzelnen ”lediglich” Geldleistungspflichten auferlegt werden. Der Senat erläßt in seinem Beschl. die Maßgabe, nach der den Vermögensinhabern rund die Hälfte der Erträge zu belassen ist. Unabhängig von der Höhe des Einkommens hat demgemäß die verfassungsrechtliche Obergrenze der steuerlichen Gesamtbelastung bei etwa 50 v. H. zu liegen. Praktisch legt der Senat damit die derzeit für die ESt geltenden Höchstsätze allgemein als äußerste Gr...BStBl II S. 655