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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Anmerkungen zum Beschäftigtenschutzgesetz -
Am ist das sog. Beschäftigtenschutzgesetz v. (BGBl I S. 1406, 1412) in Kraft getreten. Mit dieser Novelle hat der Bundesgesetzgeber ein Regelungsbedürfnis für den Problemkreis der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz anerkannt. Damit ist zudem die entsprechende Empfehlung der EG-Kommission vom umgesetzt worden (vgl. BT-Drucksache 12/5468 S. 19). Die zentrale Vorschrift des Gesetzes findet sich in § 2. Diese Bestimmung definiert den Begriff der ”sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz” und begründet die einschlägigen Schutzverpflichtungen des Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten. Diese haben hiernach die Beschäftigten (vgl. § 1 Abs. 2: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten) vor derartigen Verhaltensweisen zu schützen. Unter ”sexueller Belästigung” versteht § 2 Abs. 2 jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören (1.) sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie (2.) sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu d...