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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Betriebsstätte bei von Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen?
I. Ausgangsfall
Zwischen dem für die Festsetzung des GewSt-Meßbetrags zuständigen FA und der Gemeinde A besteht Streit darüber, ob die Zerlegungsgrundlagen bei den beteiligten Gemeinden, insbes. der Gemeinde A, in der korrekten Höhe berücksichtigt worden sind. Dem Rechtsbehelf lag folgender Sachverhalt zugrunde:
In der Gemeinde A unterhält die Firma G ein Kraftwerk, das stunden- bzw. tageweise durch Mitarbeiter der Firma T überwacht wird. Diese Arbeitseinsätze erledigten die Mitarbeiter im Rahmen von Dienstreisen; einen arbeitsvertraglichen Dienstsitz oder einen ständigen Arbeitsplatz hatten die Mitarbeiter weder in A noch im Kraftwerk. Infolgedessen zerlegte das FA den gegenüber der Firma T festzusetzenden einheitlichen GewSt-Meßbetrag auf die beteiligten Gemeinden, ohne die Gemeinde A zu berücksichtigen. Einen Antrag auf Beteiligung hat das FA ablehnend verbeschieden.
Im Rechtsbehelfsverfahren machte die Gemeinde A geltend, die Mitarbeiter der Firma T hätten das ganze Jahr über im Kraftwerk eine Anzahl von eigens beschilderten Büros mit i...