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NWB Nr. 6 vom Seite 389

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Zur Entgelthöhe bei Befreiung des beherrschenden Gesellschafters bzw. Geschäftsführers einer GmbH vom Wettbewerbsverbot

von Städt. Rechtsdirektor Norbert Meier, Essen

I. Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Grundsätzlich kann eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter und dem Geschäftsführer eine Konkurrenztätigkeit in ihrem Geschäftszweig durch Vereinbarung gestatten (= Befreiung vom Wettbewerbsverbot). Diese Thematik hat vermehrt seit 1989 zu zahlreichen Äußerungen im steuerrechtlichen Schrifttum und in der Rspr. des BFH bzw. der FG geführt. Die FinVerw hat sich erstS. 390mit (BStBl I S. 137) grundlegend zu den damit verbundenen Problemfragen geäußert.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Vereinbarung über die Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist danach neben der Tatsache, daß die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam im voraus getroffen sein muß und die Dispensvereinbarung eine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen den Aufgabenbereichen der Gesellschaft und des beherrschenden Gesellschafters oder Geschäftsführers enthält, darüber hinaus, daß für die Gestattung der konkurrierenden Tätigkeit ein angemessenes Entgelt in der Dispensvereinbarung festzulegen i...