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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Vorsteuerabzugsberichtigung bei unzutreffender Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr
Anm. zum -
von Dipl.-Finanzwirt Hans-Gerd Wienands, Kerpen
Nach dem (NWB EN-Nr. 523/94) ist für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG 1980 die einer unanfechtbaren und nicht mehr änderbaren Steuerfestsetzung für das Erstjahr zugrunde liegende Beurteilung des Vorsteuerabzugs selbst dann maßgebend, wenn sie unzutreffend war. Führt die rechtlich richtige Würdigung des Verwendungsumsatzes in einem Folgejahr - gemessen an der ”maßgebenden” Beurteilung für das Erstjahr - zu einer anderen Beurteilung des Vorsteuerabzugs, ist eine Änderung der Verhältnisse i. S. von § 15a Abs. 1 UStG 1980 gegeben.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Eigentümer hatte 1981 ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen errichtet und ab dem an einen Zwischenmieter für monatlich 4 840,92 DM vermietet. Er optierte auf der Grundlage des § 9 UStG 1980 zur Umsatzsteuerpflicht. Das FA erkannte das Zwischenmietverhältnis an und ließ die Option zu. Damit wurde dem Eigentümer der Vorsteuerabzug eröffnet. In der Folgezeit wurde der Mietzins ab dem bzw. auf 3 917 DM ...